Therapie und Abrechnung

Meine psychotherapeutischen Angebote richten sich sowohl an gesetzlich Versicherte als auch an Privatversicherte und Selbstzahler/innen.

Erstgespräch und Probatorik

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Vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung wird zunächst ein Erstgespräch vereinbart. In diesem wird eingeschätzt, inwiefern es sich bei Ihrem Anliegen um eine seelische Erkrankung handeln könnte und Psychotherapie indiziert ist. Liegt diese Indikation bei Ihnen vor und wird eine gemeinsame Zusammenarbeit im Rahmen einer Psychotherapie angestrebt, dann werden in den folgenden probatorischen Sitzungen weitere relevante Informationen über Ihre Symptomatik und Biographie erhoben, individuelle Therapieziele vereinbart, ein Behandlungsplan abgeleitet und ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Hierfür ist es erforderlich, dass Ihr/e Hausarzt/ärztin oder ggfs. Psychiater/in oder Neurologe/in einen sogenannten Konsiliarbericht ausfüllt.

Einzeltherapie

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Die psychotherapeutische Behandlung findet nach Abschluss der Probatorik üblicherweise wöchentlich für je 50 Minuten im Einzelsetting statt und bietet Ihnen einen vertrauensvollen Rahmen für eine intensive Auseinandersetzung mit dem eigenen Erleben und Verhalten. Die eingesetzten psychotherapeutischen Methoden sollen Sie bei diversen Verstehens- und Veränderungsprozessen in Bezug auf problematische Gedanken, Gefühle, Verhaltensweisen oder Körpersymptome sowie die individuellen Entstehungsbedingungen ihrer Beschwerden unterstützen und im Verlauf eine spürbare Entlastung hinsichtlich dieser Beschwerden bewirken. Mir ist dabei besonders wichtig, Sie zum/r Experten/in für sich selbst und Ihre Erkrankung werden zu lassen und Ihre persönlichen Stärken und Kompetenzen zur Problembewältigung herauszuarbeiten und zu nutzen.

Abrechnung

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Private Krankenversicherung: Die privaten Krankenversicherungen erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Klären Sie bitte möglichst vor dem Erstgespräch, welche Bedingungen Ihre Krankenkasse dabei stellt, da es Unterschiede in den spezifischen Vertragsvereinbarungen geben kann. Sie können hierzu die Checkliste für Privatversicherte nutzen. Als Privatversicherte sind Sie der/die Rechnungsempfänger/in meiner Leistungen, welche gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut/innen (GOP) in Verbindung mit GOÄ vergütet werden.

Selbstzahler: Möchten Sie die psychotherapeutischen Angebote als Selbstzahler/in in Anspruch nehmen, dann entfallen einige Formalitäten und Sie sind flexibel z.B. in der Anzahl und Frequenz der Sitzungen. Meine Leistungen stelle ich Ihnen gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut/innen (GOP) in Verbindung mit GOÄ in Rechnung.

Gesetzliche Krankenversicherung: Ab 01.07.2024 ist mir die Behandlung von gesetzlich Versicherten in meiner Praxis möglich. In diesem Fall werden die psychotherapeutischen Leistungen direkt mit den Kostenträgern bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein abgerechnet.